THG-Quote

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THG-Quote AGB Payout-Dienstleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen THG-Quoten-Vermarktung durch die eQuota GmbH für E-Mobilisten

Präambel
Die Jöchle Mobility GmbH („Kooperationspartner“) bietet Haltern von Elektrofahrzeugen („E-Mobilisten“) in Kooperation mit der eQuota GmbH, Harzer Straße 39, 12059 Berlin („Dienstleister“) einen Service zur Vermarktung der anrechenbaren Treibhausgasminderung durch elektrischen Strom, der in Elektrofahrzeugen genutzt wird, an („THG-Quoten-Vermarktung“). Rechtliche Grundlage hierfür sind die §§ 37a ff. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie die Vorgaben aus §§ 5ff. der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (38. BImSchV).

Um an der THG-Quoten-Vermarktung teilzunehmen, meldet der E-Mobilist ein Elektrofahrzeug für die THG-Quoten-Vermarktung an und schließt hierbei einen Vertrag mit dem Dienstleister auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Durch die Anmeldung eines Elektrofahrzeugs bestimmt der E-Mobilist den Dienstleister gemäß §§ 5 Abs. 1 S. 2 Alt. 2, 7 Abs. 5 S. 1 38. BImSchV als Dritten für die Vermarktung anrechenbaren Einsparung an Treibhausgasemissionen („THG-Quote“) des angemeldeten Elektrofahrzeugs und tritt sein Recht zur Vermarktung der THG-Quote an den Dienstleister ab. Im Gegenzug dazu erhält der E-Mobilist nach den nachfolgend definierten Bedingungen eine Vergütung von dem Dienstleister ausbezahlt. Der Dienstleister vermarktet die abgetretene THG-Quote an Quotenverpflichtete i. S. v. §§ 37a ff. BImSchG. Geltungsbereich Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen dem Dienstleister und dem E-Mobilisten und betreffen den Vertragsschluss, die Anmeldung des Elektrofahrzeugs, die Abtretung der THG-Quote sowie die Vermarktung der THG-Quote durch den Dienstleister und die dem E-Mobilisten zustehende Vergütung. Diese AGB gelten für alle Verträge, die zwischen dem Dienstleister und dem E-Mobilisten im Rahmen der Inanspruchnahme der THG-Quoten-Vermarktung vom Kooperationspartner durch den E-Mobilisten abgeschlossen werden. Das Verhältnis zwischen dem Kooperationspartner und dem Dienstleister sowie das Verhältnis zwischen dem Kooperationspartner und dem E-Mobilisten sind nicht Gegenstand dieser AGB. Vertragsschluss; Anmeldung Elektrofahrzeug Der Vertrag zwischen dem Dienstleister und dem E-Mobilisten wird durch die Anmeldung eines Elektrofahrzeugs abgeschlossen. Der Kooperationspartner stellt dem E-Mobilisten auf seiner Website ein Online-Formular zur Verfügung, über das der E-Mobilist ein Elektrofahrzeug für die THG-Quoten-Vermarktung anmelden kann. Hierzu trägt der E-Mobilist seine persönlichen Daten in das Online-Formular ein und stellt ein Foto/Scan der Vorder- und Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I i. S. v. § 11 Absatz 1 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139) in der jeweils gültigen Fassung („Fahrzeugschein“) zur Verfügung. Der E-Mobilist hat dafür Sorge zu tragen, dass das Foto/Scan des Fahrzeugscheins (Vorder- und Rückseite) vollständig und gut lesbar ist. Vor Absenden des Online-Formulars bestätigt der E-Mobilist, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und diese AGB akzeptiert. Durch Absenden des ausgefüllten Online-Formulars gibt der E-Mobilist ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages auf Basis dieser AGB ab. Der Dienstleister nimmt das Angebot durch eine Vertragsbestätigung in Textform gegenüber dem E-Mobilisten an. Die Anmeldung eines Elektrofahrzeugs erfolgt immer für ein volles Kalenderjahr („Anmeldungszeitraum“). Die Anmeldung ist spätestens bis zum 31. Januar des auf den Anmeldungszeitraum folgenden Jahres möglich. Das Elektrofahrzeug kann nur angemeldet werden, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind: das Elektrofahrzeug ist ein reines Batterieelektrofahrzeug i. S. v. § 2 Nr. 2 des Elektromobilitätsgesetzes vom 5. Juni 2015 (BGBl. I S. 898), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3091) geändert worden ist; der E-Mobilist ist auf dem Fahrzeugschein als Halter des Elektrofahrzeugs eingetragen; der E-Mobilist ist Betreiber eines nicht öffentlichen Ladepunktes (§ 2 Nr. 8 Ladesäulenverordnung vom 9. März 2016 (BGBl. I S. 457), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 2. November 2021 (BGBl. I S. 4788) geändert worden ist); das Recht zur Vermarktung der THG-Quote des Elektrofahrzeugs wurde bezogen auf den Anmeldungszeitraum (Ziff. 2.2.) noch nicht an einen Dritten übertragen oder durch den E-Mobilisten selbst an einen Quotenverpflichteten vermarktet. Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, das Angebot des E-Mobilisten auf Abschluss eines Vertrages anzunehmen. Der Dienstleister ist insbesondere berechtigt, den Vertragsschluss abzulehnen, sofern die Voraussetzungen i. S. v. Ziff. 2.4. nicht erfüllt sind. Der Dienstleister ist berechtigt, vom E-Mobilisten weitere Nachweise bezüglich des angemeldeten Elektrofahrzeugs zu fordern, sofern diese zur Vermarktung der THG-Quote nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben in § 37a ff. BImSchG bzw. §§ 5ff. 38. BImSchV erforderlich sind. Der E-Mobilist kann beliebig viele Elektrofahrzeuge für die THG-Quoten-Vermarktung anmelden. Für jedes Elektrofahrzeug wird ein getrennter Vertrag auf Basis dieser AGB abgeschlossen. Sofern der E-Mobilist mehrere Fahrzeuge gleichzeitig anmeldet, kann der Dienstleister die Vertragsbestätigungen für die gleichzeitig angemeldeten Elektrofahrzeuge zusammenfassen. Beendigung der Anmeldung Die Anmeldung des Elektrofahrzeuges wird automatisch mit Ablauf des jeweiligen Anmeldungszeitraums (Ziff. 2.3.) beendet. Eine Beendigung der Anmeldung durch den E-Mobilisten ist nicht erforderlich. Der Dienstleister wird den E-Mobilisten rechtzeitig vor Ablauf des Anmeldungszeitraums (Ziff. 2.3.) in Textform auf den Ablauf des Anmeldungszeitraumes und die Möglichkeit einer erneuten Inanspruchnahme der THG-Quoten-Vermarktung hinweisen, sofern die Zusammenarbeit zwischen dem Kooperationspartner und dem Dienstleister fortbesteht. Bestimmung als Dritten i. S. v. §§ 5 Abs. 1 S. 2 Alt. 2, 7 Abs. 5 S. 1 38. BImSchV; Abtretung THG-Quote; Exklusivität Durch den Abschluss des Vertrages nach Maßgabe der Ziff. 2. bestimmt der E-Mobilist den Dienstleister gemäß §§ 5 Abs. 1 S. 2 Alt. 2, 7 Abs. 5 S. 1 38. BImSchV als Dritten für das angemeldete Elektrofahrzeug. Durch die Anmeldung eines Elektrofahrzeugs nach Maßgabe der Ziff. 2. tritt der E-Mobilist das Recht zur Vermarktung der THG-Quote für das Elektrofahrzeug an den Dienstleister ab. Die Abtretung bezieht sich jeweils auf den in Ziff. 2.3. geregelten Anmeldungszeitraum. Der E-Mobilist stellt sicher, dass das Recht zur Vermarktung der THG-Quote des Elektrofahrzeugs im Anmeldungszeitraum (Ziff. 2.3.) nicht an einen Dritten übertragen wird und dass der E-Mobilist die THG-Quote im Anmeldungszeitraum (Ziff. 2.3.) nicht selbst an einen Quotenverpflichteten vermarktet. Mitteilung beim Umweltbundesamt; Vermarktung der THG-Quote Der Dienstleister wird die THG-Quote des angemeldeten Elektrofahrzeugs unter Einhaltung der hierfür geltenden Frist (§ 8 Abs. 1 38. BImSchV) dem Umweltbundesamt mitteilen. Der Dienstleister ist berechtigt, die THG-Quote des angemeldeten Elektrofahrzeugs ohne vorherige weitere Abstimmung in eigenem Ermessen, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Quotenverpflichtete zu vermarkten. Mit der Anmeldung des Elektrofahrzeugs (Ziff. 2.) erklärt der E-Mobilist sein Einverständnis, dass der Dienstleister die THG-Quote des Elektrofahrzeugs für den Anmeldungszeitraum (Ziff. 2.3.) dem Umweltbundesamt mitteilt und zu diesem Zweck dem Umweltbundesamt eine Kopie des Fahrzeugscheins zusammen mit den Daten des E-Mobilisten vorlegt. Vergütung; Abrechnung Nachdem das Umweltbundesamt eine Bescheinigung über die THG-Quote des angemeldeten Elektrofahrzeugs ausgestellt hat (§ 8 Abs. 2 38. BImSchV), erlangt der E-Mobilist gegen den Dienstleister einen Anspruch auf eine pauschale Vergütung pro Kalenderjahr und angemeldetem Elektrofahrzeug. Die Höhe der Vergütung wird dem E-Mobilisten bei der Anmeldung des Elektrofahrzeugs (Ziff. 2.) mitgeteilt. Der Dienstleister wird die Vergütung möglichst zeitnah, spätestens aber innerhalb von 15 Werktagen nach erfolgreicher Bescheinigung der THG-Quote durch das Umweltbundesamt (§ 8 Abs. 2 38. BImSchV) auf das vom E-Mobilisten bei Vertragsschluss angegebene Bankkonto auszahlen. Zusätzlich zur Vergütung zahlt der Dienstleister Umsatzsteuer in der jeweils geregelten gesetzlichen Höhe, sofern diese anfällt. Pflichten des E-Mobilisten Der E-Mobilist stellt sicher, dass er bei Vertragsschluss (Ziff. 2.2.) vollständige und inhaltlich richtige Angaben macht. Der E-Mobilist teilt dem Dienstleister oder dem Kooperationspartner etwaige Änderungen seiner persönlichen Daten (insbesondere der Kontodaten) unverzüglich mit. Falls die Voraussetzungen i. S. v. Ziff. 2.4. entfallen, teilt der E-Mobilist dies dem Dienstleister oder dem Kooperationspartner unverzüglich unaufgefordert mit. Laufzeit; Kündigung; Datenlöschung Der Vertrag beginnt mit dem Abschluss des Vertrages zu laufen (Ziff. 2.2.) und endet mit der Auszahlung der Vergütung (Ziff. 6.3.). Der Dienstleister ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, sofern das Vertragsverhältnis zwischen dem Kooperationspartner und dem Dienstleister beendet wird, auf dessen Basis der Dienstleister die THG-Quoten-Vermarktung in Zusammenarbeit mit dem Kooperationspartner anbietet. Wird der Vertrag beendet, gelten die vertraglichen Regelungen insoweit und solange fort, wie diese für die Abwicklung des angemeldeten Elektrofahrzeugs erforderlich sind. Insbesondere wird der Dienstleister die THG-Quote des angemeldeten Elektrofahrzeugs nach Maßgabe der Ziff. 5.1. dem Umweltbundesamt mitteilen und dem E-Mobilisten eine etwaige Vergütung nach Maßgabe der Ziff. 6. auszahlen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Dienstleister liegt insbesondere vor, wenn der E-Mobilist die THG-Quote für den Anmeldungszeitraum i. S. v. Ziff. 2.3. bereits anderweitig an einen Quotenverpflichteten vermarktet oder an einen Dritten übertragen hat. Die Kündigungserklärung des E-Mobilisten kann wahlweise gegenüber dem Kooperationspartner oder gegenüber dem Dienstleister erfolgen. Der Dienstleister ist verpflichtet, sämtliche Daten, die der E-Mobilist an den Dienstleister übermittelt hat, zu löschen, sofern diese Daten nicht weiterhin für Abrechnungs- oder Nachweiszwecke gespeichert werden müssen. Es besteht insbesondere eine dreijährige Aufbewahrungspflicht für den Fahrzeugschein des E-Mobilisten nach § 7 Abs. 2 S. 4 38. BImSchV. Haftungsbegrenzung Unabhängig vom Rechtsgrund, haftet der Dienstleister für Schäden nur in den nachfolgenden Grenzen: Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Dienstleisters, ihres gesetzlichen Vertreters oder sonstigen Erfüllungsgehilfen unbegrenzt; Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Dienstleister, ihres gesetzlichen Vertreters oder sonstigen Erfüllungsgehilfen ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit begrenzt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die die andere Partei vertrauen darf. Darüber hinaus ist eine Haftung des Dienstleisters, soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen, ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzungen nach den Ziff. 9.1. und 9.2. gelten nicht für Schäden an Körper, Leben und Gesundheit. Informationspflichten (Verbraucher) Im Rahmen der Verordnung über Online – Streitbeilegung zu Verbraucherangelegenheiten steht dem E-Mobilisten unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung. Der Dienstleister ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Datenschutz Zur Erfüllung des zwischen dem E-Mobilisten und eQuota geschlossenen Vertrags verarbeitet eQuota die erforderlichen personenbezogenen Daten des E-Mobilisten unter Beachtung der einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Bestimmungen zum Datenschutz. Zur Vertragserfüllung setzt eQuota Dienstleister ein, welche nach den Vorgaben von Art. 28 Abs. 3 DSGVO durch einen Auftragsverarbeitungsvertrag zur weisungsgebunden Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Auftrag verpflichtet sind. Abschließende Vereinbarungen Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bestehen nicht und bedürfen, soweit gesetzlich zulässig, der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Änderungen oder Ergänzungen durch individuelle Vereinbarung bedürfen nicht der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden versuchen, eine unwirksame Bestimmung durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt, aber wirksam ist. Dasselbe gilt für Lücken des Vertrages. Der Dienstleister ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung einzelner Vertragsleistungen aus diesem Vertrag zu beauftragen

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THG-Quote Widerrufsbelehrung Payout-Dienstleistungen

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der eQuota GmbH, Harzer Str. 39, 12059 Berlin, +49 (0) 30 235 935 800, info@equota.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ende der Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An eQuota GmbH, Harzer Str. 39, 12059 Berlin, +49 (0) 30 235 935 800, info@equota.de:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.

[1] Dienstleister und E-Mobilist nachfolgend einzeln auch die „Partei“ und zusammen die „Parteien“

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THG-Quote Datenschutzinformation Payout- Dienstleistungen

Datenschutzinformation
Im Rahmen des THG-Quotenverfahrens werden personenbezogene Daten (im Folgenden „personenbezogene Daten“ oder „Daten“) verarbeitet. Personenbezogene Daten sind gemäß Art. 4 Nr. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“ oder „E-Mobilist“) beziehen. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, um welche Daten es sich dabei handelt, auf welche Weise sie verarbeitet werden und welche Rechte Ihnen diesbezüglich zustehen.

1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des Datenschutzbeauftragten
Der für die Datenverarbeitung gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO Verantwortliche ist:

eQuota GmbH
Harzer Str. 39
12059 Berlin
Deutschland
E-Mail: info@equota.de
Telefon: +49 (0) 30 235 935 800
(im Folgenden „eQuota“, „wir“ oder „uns“).

Sie können sich jederzeit bei Fragen zum Datenschutzrecht oder Ihren Betroffenenrechten direkt an unseren Datenschutzbeauftragten per E-Mail an datenschutz@equota.de wenden. Weitere Informationen zum Datenschutz bei eQuota finden Sie unter https://equota.de/datenschutz/.

2. Verarbeitung personenbezogener Daten und Zwecke der Verarbeitung

a) Allgemeine Informationen zum Verfahren und der Funktionsweise

Bei der Durchführung des Verfahrens zur Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) werden über ein Web-Formular zunächst die für den Vertragsabschluss und die Vertragsdurchführung erforderlichen personenbezogenen Daten der E-Mobilisten erhoben. Der hochgeladene Scan bzw. die hochgeladene Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I wird in Echtzeit mittels Texterkennungssoftware und KI-Software geprüft, um die Berechtigung zur Teilnahme am Verfahren zur Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) festzustellen. Anschließend werden erforderliche personenbezogene Daten an das Umweltbundesamt übermittelt, um die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) zu registrieren. Die schlussendliche Quotenbündelung und –vermarktung für den THG-Quotenhandel erfolgt ohne Verarbeitung der personenbezogenen Daten.

b) Verarbeitung personenbezogener Daten

Im Rahmen der Durchführung des Verfahrens zur Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) werden folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

  • Vorname(n) und Nachname,
  • E-Mail-Adresse,
  • Kontodaten (Kontoinhaber, IBAN, Bankinstitut),
  • Fahrzeugdaten (Kennzeichen, Fahrzeugidentifikationsnummer, Halterangaben/-adresse und Fotografie, Scan bzw. Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I),
  • Log-Files (Datum, Uhrzeit, Browser, Betriebssystem, IP-Adresse, Referrer-URL),
  • Ggf. Kundennummer oder Vertragskontonummer des E-Mobilisten beim Kooperationspartner.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt, um den zwischen eQuota und E-Mobilisten geschlossenen Vertrag über das Verfahren zur Treibhausgasminderungsquote zu erfüllen, die Berechtigung zur Teilnahme am THG-Quotenhandel zu überprüfen sowie die THG-Quotenregistrierung beim Umweltbundesamt vorzunehmen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO, da die Verarbeitung zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
Die Verarbeitung der Logfiles dient ebenfalls der Betrugsverhinderung und –prävention, Fehleridentifikation sowie der Verhinderung von Spam-Angriffen. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Die genannten Interessen von eQuota sind als berechtigt im Sinne der Vorschrift anzusehen. Die Daten werden von eQuota unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert (i. d. R. drei Jahre) und anschließend automatisch gelöscht, ohne dass es hierfür einer gesonderten Aufforderung zur Löschung bedarf.

c) Weitergabe von personenbezogenen Daten

Zur Registrierung der THG-Quote übermittelt eQuota die erforderlichen Informationen und personenbezogenen Daten an das Umweltbundesamt, Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau. Durch das Umweltbundesamt werden anschließend ein Konformitätscheck und die Registrierung der THG-Quote vorgenommen. Für die Datenverarbeitung werden von eQuota die Dienstleistungen sog. Auftragsverarbeiter in Anspruch genommen. Hierzu zählen Auftragsverarbeiter für das Hosting der eQuota-Anwendungen, Speicherung von Daten, Aussendung von Transaktions-E-Mails, Fehler-Meldung und –Monitoring auf Web-Formularen und DDoS-Schutz und die Abwehr von DDoS-Attacken. Diese Auftragsverarbeiter sind durch eQuota gemäß den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung vertraglich verpflichtet (Art. 28 Abs. 3 DSGVO). In diesen Vereinbarungen verpflichten sich die Auftragsverarbeiter, die gegenständlichen personenbezogenen Daten ausschließlich auf Weisung zu verarbeiten und die Vorgaben des unionsrechtlichen Datenschutzrechts zu wahren. Bei einem Teil der Auftragsverarbeiter erfolgt eine Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland (siehe unten unter e)). eQuota ermöglicht dem Kooperationspartner zudem den Zugriff auf Informationen zum Status des THG-Quotenverfahrens, um die Beantwortung und Bearbeitung von Anfragen der E-Mobilisten, die an Kooperationspartner gerichtet sind, zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO, wobei die aufgeführten Gründe als berechtigte Interessen im Sinne der Vorschrift anzusehen sind. Eine darüberhinausgehende Weitergabe bzw. Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an den Kooperationspartner kommt nur dann in Betracht, wenn Sie gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO Ihre ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben. Die Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich.

d) Bereitstellung der personenbezogenen Daten und automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten für die Durchführung des Verfahrens zur Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist für den Vertragsabschluss erforderlich, um das Vorliegen der Voraussetzungen und die THG-Quotenregistrierung vornehmen zu können. Ohne Bereitstellung ist der Vertragsabschluss und die Vertragsdurchführung nicht möglich. Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling statt.

e) Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittstaaten

Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland findet nur statt, wenn die Voraussetzung der Art. 44 ff. DSGVO gegeben sind. Als Drittstaat wird ein Staat außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), bezeichnet, in dem die DSGVO nicht unmittelbar anwendbar ist. Ein Drittstaat gilt als unsicher, wenn die EU-Kommission für diesen Staat keinen Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 Abs. 1 DSGVO erlassen hat, in dem bestätigt wird, dass in dem Land ein angemessener Schutz für personenbezogene Staaten besteht. Die USA sind ein sogenannter unsicherer Drittstaat. Das heißt, in den USA wird kein Datenschutzniveau geboten, das mit dem in der EU vergleichbar wäre. Bei einer Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA besteht das Risiko, dass US-amerikanische Behörden aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und Befugnisse Zugriff auf die übermittelten personenbezogenen Daten erlangen können. EU-Bürgern stehen gegen diese Zugriffe keine effektiven Rechtsschutzmöglichkeiten in den USA oder der EU zu. Wir informieren Sie in dieser Datenschutzinformation, wann und wie wir personenbezogene Daten in die USA oder in andere unsichere Drittstaaten übermitteln. Wir übermitteln ihre personenbezogenen Daten nur, wenn

  • durch den Empfänger ausreichend Garantien nach Art. 46 DSGVO für den Schutz der personenbezogenen Daten geboten werden
  • Sie in die Übermittlung, nach den wir Sie über die Risiken informiert haben, nach Art. 49 Abs. 1 lit. a) DSGVO ausdrücklich zugestimmt haben
  • die Übermittlung erforderlich ist, für die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen zwischen Ihnen und uns
  • oder eine andere Ausnahme aus Art. 49 DSGVO greift.

Garantien nach Art. 46 DSGVO können sogenannte Standardvertragsklauseln sein. In diesen Standardvertragsklauseln versichert der Empfänger die Daten hinreichend zu schützen und so ein mit der DSGVO vergleichbare Schutzniveau zu gewährleisten.

3. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht:

  • gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen;
  • gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeit Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
  • gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
  • gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
  • gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
  • gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Unternehmenssitzes wenden.

Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling von Artikel 4 Nr. 4 DSGVO. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Sofern sich Ihr Widerspruch gegen eine Verarbeitung von Daten zum Zwecke der Direktwerbung richtet, so werden wir die Verarbeitung umgehend einstellen. In diesem Fall ist die Angabe einer besonderen Situation nicht erforderlich. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an datenschutz@equota.de.

4. Datensicherheit
Alle von Ihnen übermittelten Daten werden mit dem allgemein üblichen und sicheren Standard TLS (Transport Layer Security) verschlüsselt übertragen. TLS ist ein sicherer und erprobter Standard, der z.B. auch beim Onlinebanking Verwendung findet. Sie erkennen eine sichere TLS-Verbindung unter anderem an dem angehängten s am http (also …) in der Adressleiste Ihres Browsers oder am Schloss-Symbol im unteren Bereich Ihres Browsers. Wir bedienen uns im Übrigen geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

5. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung hat den Stand August 2022.

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